Planungsphase - Genehmigung

Eines vorweg: In Sachsen ist die Veränderung, der Austausch und der Neubau von Feuerungsanlagen genehmigungspflichtig. Die schriftliche Genehmigung erhalten Sie durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger der in Ihrem Gebiet zuständig ist.

 

Im Vorfeld der Erteilung der Genehmigung besichtige ich Ihr betreffendes Grundstück und berate Sie umfassend. Die Beratung beinhaltet alle brandschutztechnischen Aspekte. Außerdem informiere ich Sie über alle relevanten Forderungen der 1.BimSchV (1. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes).

 

Dadurch werden bereits in der Planungsphase mögliche Fehler vermieden.

ACHTUNG beim voreiligen Kauf von Feuerstätten

In den ersten Wochen und Monaten des Jahres 2015 werden vermehrt Sonderangebote für Feuerstätten erscheinen. Das liegt einerseits daran, dass Lagerbestände auf Grund des nahenden Frühlings abgebaut werden sollen und andererseits daran, dass viele Feuerstätten das Lager verlassen müssen, da sie nicht mehr den neuen Regeln entsprechen.

 

Aus vielen Kundengesprächen und auf Grundlage eigener Recherchen weiß ich, dass in den Weiten des Internets, ganz besonders in online-Auktionshäusern immer wieder Feuerstätten angeboten werden, die den Anforderungen der 1.BImSchV nicht mehr entsprechen. Das trifft für neue Feuerstätten genauso zu, wie für alte und gebrauchte.

 

Feuerstätten die ab dem 01.01.2015 aufgestellt werden, müssen die Stufe 2 der 1.BImSchV einhalten (Tabelle 1 und Tabelle 2). Sollte das bei einer neu aufzustellenden oder auszutauschenden Feuerstätte nicht der Fall sein, dann wird das Schnäppchen schnell zum Ärgernis. Denn für eine Feuerstätte, welche die Stufe 2 nicht einhält, bekommen Sie keine Betriebserlaubnis.

 

Es gibt Möglichkeiten, Feuerstätten durch Nachrüstung mit geeigneter Filtertechnik zu ertüchtigen. Aber gerade bei preisgünstigen Feuerstätten macht das meist keinen Sinn. Die Preise solcher Filter sind meist um ein vielfaches höher, als die Preise der günstig erworbenen Feuerstätten. Der Wirkungsgrad der Feuerstätte wird durch die Nachrüstung solcher Filter in der Regel nicht erhöht.

 

Deshalb:

Tabelle 1: Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe

Tabelle 1 1. BImSchV

Tabelle 2: Heizkessel für feste Brennstoffe

Tabelle 2 1. BImSchV

Tabelle 3: feste Brennstoffen nach 1. BImSchV

Tabelle 3 1. BImSchV

Bild Zertifizierung Bild Umweltallianz Bild Klimafreundlich