| Sehr geehrte Kundschaft, |
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| Im Jahr 2010 haben sich die Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten erhöht. |
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| In den vergangenen Jahren konnte ich Ihnen immer eine Begründung für die Gebührenangleichung geben. Für die aktuelle Gebührenveränderung, die durch die Einführung einer einheitlichen Kehr- und Überprüfungsordnung für alle Bundesländer entsteht, ist dieses leider nicht so.
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| Die fünf sächsischen Innungen und deren Landesinnungsverband haben seit Mai 2009 permanent Versuche unternommen, die alten Gebühren im Interesse ihrer Kunden beizubehalten- ohne Erfolg.
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| Das Schornsteinfegerhandwerk Sachsen kann die Gebührenänderung nicht nachvollziehen. Im Jahr 2008 wurde auf Drängen des sächsischen Schornsteinfegerhandwerkes eine neue Kehr- und Überprüfungsverordnung eingeführt, mit dem Ziel, die Kosten in unserem Handwerk zu senken- mit Erfolg.
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| In Bezug auf die Höhe der Gebühren besteht für mich leider keine Möglichkeit diese zu verändern, da ich zurzeit noch an die gesetzlichen Vorschriften gebunden bin.
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| Bezirkschornsteinfegermeister Thilo Persy |
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