Download der Kehr und Überprüfungsordnung:
Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen. (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO)
Vom 16. Juni 2009, am 01.01.2010 in Kraft getreten.
 
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Anmerkung zur Kehr und Überprüfungsordnung:
Sehr geehrte Kundschaft,
 
Im Jahr 2010 haben sich die Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten erhöht.
 
In den vergangenen Jahren konnte ich Ihnen immer eine Begründung für die Gebührenangleichung geben. Für die aktuelle Gebührenveränderung, die durch die Einführung einer einheitlichen Kehr- und Überprüfungsordnung für alle Bundesländer entsteht, ist dieses leider nicht so.
 
Die fünf sächsischen Innungen und deren Landesinnungsverband haben seit Mai 2009 permanent Versuche unternommen, die alten Gebühren im Interesse ihrer Kunden beizubehalten- ohne Erfolg.
 
Das Schornsteinfegerhandwerk Sachsen kann die Gebührenänderung nicht nachvollziehen. Im Jahr 2008 wurde auf Drängen des sächsischen Schornsteinfegerhandwerkes eine neue Kehr- und Überprüfungsverordnung eingeführt, mit dem Ziel, die Kosten in unserem Handwerk zu senken- mit Erfolg.
 
In Bezug auf die Höhe der Gebühren besteht für mich leider keine Möglichkeit diese zu verändern, da ich zurzeit noch an die gesetzlichen Vorschriften gebunden bin.
 
Bezirkschornsteinfegermeister Thilo Persy